Verkauf und Versand nur an Erwachsene
§ 10 Absatz 3 Jugendschutzgesetz untersagt, Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie deren Behältnisse Kindern und Jugendlichen im Versandhandel anzubieten oder an sie abzugeben.
Auch nikotinfreie Produkte können erfasst sein
§ 10 Absatz 4 JuSchG erstreckt diese Regeln ausdrücklich auch auf die dort beschriebenen nikotinfreien elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas sowie deren Behältnisse. Diese gesetzliche Bezeichnung verwenden wir hier, weil sie dem Wortlaut der Vorschrift entspricht.